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Alte Oldenburger Krankenversicherung Tarif K 30

Alte Oldenburger K 30

PKV-Versicherte, die bei der stationären Versorgung mit den allgemeinen Krankenhausleistungen zufrieden sind, treffen mit dem Alte Oldenburger K 30 eine gute Wahl. In diesem stationären Krankheitskostentarif erstattet die Alte Oldenburger Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen im Krankenhaus. Dazu zählen:

  • voll- und teilstationäre allgemeine Krankenhausleistungen
  • vor- und nachstationäre Behandlung
  • Belegarztkosten
  • Hebammen- oder Entbindungspflegerkosten
  • Kosten für die Aufnahme einer Begleitperson aus medizinischen Gründen

Die Alte Oldenburger bietet in einem Baukastensystem passgenaue Tarife in den Bereichen

  • ambulante Absicherung
  • stationäre Absicherung
  • Zahngesundheit

Den Alte Oldenburger K 30 Tarif kombinieren Versicherte als mit weiteren Optionen aus dem Angebot der Versicherung und schaffen so einen individuellen Versicherungsschutz.

Alte Oldenburger K 30 – Leistungen und Bedingungen

Selbständige und Freiberufler werden jederzeit Mitglied einer privaten Krankenvollversicherung. Bei angestellten Arbeitnehmern ist die Aufnahme in die PKV vom Einkommen abhängig: Wer mit seinem Einkommen über der Jahresarbeitentgeltgrenze liegt, lässt sich auf Wunsch von der Versicherungspflicht befreien und wählt einen privaten Anbieter. Bei Angestellten beteiligt sich der Arbeitgeber an den monatlichen Beiträgen zur PKV. Der Maximalbetrag entspricht dem Höchstsatz, den der Arbeitgeber bei einer Versicherung in der GKV zahlen müsste. Selbständige und Freiberufler entrichten die Beiträge zur PKV allein ohne einen Zuschuss.

Im Alte Oldenburger K 30 Tarif erhalten Versicherte 100 Prozent der Kosten für allgemeine Krankenhausleistungen. Darüber hinaus übernimmt der Versicherer Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer stationären oder teilstationären Versorgung in einem von der GKV zugelassenen Hospiz entstehen. Die Kosten werden von der Alten Oldenburger nach Vorleistungen durch die Pflegepflichtversicherung übernommen. Dabei erstattet das Unternehmen maximal die Aufwendungen, die für die Versorgung eines GKV-Versicherten angefallen wären.

Die Beiträge zum stationären Alte Oldenburger K 30 Tarif errechnen sich auf Basis des Alters des Versicherten. Neben dem Beitrag ist ein gesetzlicher Aufschlag von 10 Prozent auf den Beitrag zu entrichten. Alle erwachsenen Versicherten sind zur Zahlung dieses Aufschlags bis zum 60. Lebensjahr verpflichtet. Die aus den Aufschlägen gebildeten Rücklagen sollen für stabile Beiträge im Alter sorgen.

(Stand 12/2016)