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Alte Oldenburger A80

Alte Oldenburger A80

Der Alter Oldenburger A80 Tarif sorgt für eine Absicherung bei ambulanten Heilbehandlungen. Geeignet ist der Alte Oldenburger A80 Tarif für Angestellte, die nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen sowie Freiberufler und Selbständige. Der Selbstbehalt in Höhe von 1.650 Euro jährlich macht den Alte Oldenburger A80 für Selbständige und Freiberufler besonders attraktiv. Übersteigen die jährlichen Kosten den festgelegten Betrag in Höhe von 1.650 Euro, zahlt der Versicherte keinen Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent mehr, die Alte Oldenburger übernimmt dann 100 Prozent der Kosten. Ein hoher Selbstbehalt sorgt für eine geringere monatliche Beitragsbelastung. Da selbständig Tätige ihre Krankenversicherungsbeiträge in voller Höhe allein entrichten und keinen Arbeitgeberzuschuss erhalten, ist ein hoher Selbstbehalt bei dieser Gruppe besonders zu empfehlen. Versicherte kombinieren die Krankheitskostenversicherung für ambulante Leistungen mit weiteren Bausteinen der Alte Oldenburger für einen individuellen Gesundheitsschutz.

Alte Oldenburger A80 – Leistungen und Bedingungen

Die Alter Oldenburger A80 Tarifoption basiert auf einer Erstattung von 80 Prozent der ärztlichen Leistungen. Auch

  • Arzneimittel
  • Heilmittel
  • Hilfsmittel

übernimmt die Alte Oldenburger mit diesem Anteil. Ist der vereinbarte Eigenanteil von 1.650 Euro erreicht, übernimmt der Anbieter 100 Prozent der Kosten. Für Brillen oder Kontaktlinsen erhalten Versicherte jährlich bis zu 160 Euro, Beträge, die über den Maximalbetrag hinausgehen, werden zu einem Drittel erstattet. Für Vorsorgeleistungen übernimmt der der Versicherer bis zu 160 Euro pro Untersuchung. Impfungen, die die Ständige Impfkommission empfiehlt, zahlt die Alte Oldenburger ebenfalls.

Die monatlichen Beiträge basieren auf dem Alter und dem gewählten Leistungsniveau. Zusätzlich zu den ermittelten Beiträgen zahlen erwachsene Versicherte einen 10prozentigen Aufschlag, der nach gesetzlichen Vorgaben zu berechnen ist und der zur Stabilisierung der Beiträge im alter dienen soll. Der Beitragszuschlag ist zwischen dem 21. und dem 60. Lebensjahr zu entrichten.

Wer innerhalb eines bestimmten Zeitraums keine Leistungen abruft, erhält im Alte Oldenburger A80 Tarif eine Beitragsrückerstattung. Die genaue Höhe legt das Unternehmen jährlich fest. Wer im Jahr 2016 keine Rechnungen vorgelegt hat, erhält nach Angaben des Versicherers eine Rückzahlung von zwei Monatsbeiträgen bezogen auf die Kosten des Ambulanttarifs. Bei einem längeren beitragsfreien Zeitraum erhöht sich der Rückzahlungsbetrag auf bis zu vier Beiträge für drei beitragsfreie Jahre. Wer Rechnungen bei der Alte Oldenburger zur Erstattung vorlegen will, sollte prüfen, ob der Rückerstattungsbetrag geringer als die zu erwartende Beitragsrückerstattung ist. In diesen Fällen ist es empfehlenswert, die Rechnungen aus eigener Tasche zu begleichen und auf die Beitragsrückerstattung zu setzen.

(Stand 12/2016)