Abgrenzung Selbständigkeit
Einstieg in die private Krankenversicherung : Abgrenzung der Selbständigkeit
In der privaten Krankenversicherung können sich alle absichern, die nicht der Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Kasse unterliegen. Das betrifft neben Angestellten, die über dem Jahresarbeitsentgelt lieben, vor allem auch Selbstständige im Hauptberuf.
Die Anerkennung der selbständigen Tätigkeit durch die private Krankenversicherung erfolgt auf Grundlage der Bewertung, wie hoch das Einkommen aus der Selbständigkeit ist und wie hoch der Anteil der in die Selbständigkeit eingebrachten Arbeitszeit ist. Folgt daraus die Feststellung der Selbständigkeit, kann die private Krankenversicherung in Anspruch genommen werden.
Selbständigkeit und Anstellung: Die Abgrenzung der Beschäftigungsarten
Neben der hauptberuflichen Tätigkeit kann die Selbständigkeit als Nebentätigkeit ausgeführt werden, während hauptberuflich ein Anstellungsverhältnis vorliegt. Diese Variante hat starken Einfluss auf die Bewertung der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung und hängt von Art und Umfang des Angestelltenverhältnisses, dem erzielten Einkommen und der Art und des Umfangs der Selbständigkeit zusammen. Hier muss eine Abgrenzung vor steuerrechtlichem und vor allem vor sozialversicherungspflichtigem Hintergrund stattfinden.
Angestellte, die eine nebenberufliche Selbständigkeit ausüben, können sich eigenständig privat oder freiwillig gesetzlich versichern, wenn bestimmte Voraussetzungen dafür vorliegen.
Die wichtigste Voraussetzung ist die Abgrenzung der Einkommen aus der Angestelltentätigkeit und der Selbständigkeit. Diese Abgrenzung bildet die Basis für die Bewertung der Versicherungspflicht.
Der das Angestelltenverhältnis unterhaltende Arbeitgeber kann diese Abgrenzung verlangen, um zu bewerten, ob er meldepflichtig in der Sozialversicherung für seinen Angestellten ist. Das ist dann nicht der Fall, wenn das Einkommen aus der selbständigen Nebentätigkeit das Einkommen aus dem Angestelltenverhältnis regelmäßig übersteigt. Er kann hier eine Abgrenzung verlangen und darauf eine Forderung stellen, dass sich der Angestellte eigenständig krankenversichert.
Der Arbeitgeber muss auch nach der Abgrenzung der Selbständigkeit Anteile für die Krankenversicherung leisten (auch für die private Krankenversicherung, wenn der Arbeitnehmer nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist), aber er muss nicht länger die Anmeldung für seinen Angestellten bei der Krankenversicherung übernehmen. Für den Arbeitgeber bedeutet die Abgrenzung der Selbständigkeit eine administrative Erleichterung.
Wann kann eine Selbständigkeit nach der Abgrenzung von der Angestelltentätigkeit privat krankenversichert werden?
Der Status der Versicherungspflicht hängt maßgeblich vom Einkommen und ferner vom Alter ab.
Überschreitet das Einkommen aus der nicht-selbständigen Arbeit die Jahresarbeitsentgelt-Grenze für die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kasse, kann der Arbeitnehmer eine private Krankenversicherung wählen.
Aber auch, wenn das Einkommen die Jahresarbeitsentgelt-Grenze nicht übersteigt, kann der Arbeitgeber auf einer Abgrenzung der Selbständigkeit bestehen. Der im Nebenberuf Selbständige muss sich dann selbst krankenversichern.